Next Tattoo Convention 12./13.Oktober 2024
 
     

Allgemeine Teilnahmebedingungen

Das Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Aussteller richtet sich ausschließlich nach den hier vorliegenden allgemeinen Teilnahmebedingungen sowie dem Anmeldeschreiben. Beide Vertragsparteien schließen hiermit aus- drücklich die Geltung sonstiger Regelungen einschließlich etwaiger AGB’s des Ausstellers für das Vertragsverhältnis aus. Anders lautende Vereinbarungen/Absprachen bedürfen immer der Schriftform.

  1. Anmeldung:
    Die Anmeldung erfolgt unter Verwendung des Anmeldeformulares, welches vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet sein muss. Streichungen und/oder Änderungen/Ergänzungen auf dem Formular sind unwirksam. Die Anmeldung ist für den Unterzeichner verbindlich. Der Aussteller erklärt alle einschlägigen arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften zu beachten. Die Daten des Ausstellers werden für die Dauer bis zum Ende der Veranstaltung gespeichert, jedoch nicht an Dritte weitergegeben.

  2. Öffnungszeiten:
    Die Öffnungszeiten für die Veranstaltung sind wie folgt:
    Samstag, 12. Oktober 2024, 11:00 Uhr bis 23:00 Uhr und
    Sonntag, 13. Oktober 2024, 11:00 Uhr bis 19:30 Uhr.

  3. Auf- und Abbau:
    Der Auf- und Abbau der Ausstellerstände darf nur in den dafür vorgesehenen Zeiten erfolgen.
    - Bitte nur nach vorheriger Absprache !!! -

    Aufbau:
    Freitag, 11. Oktober 2024, von 21:00 bis 23:00 Uhr
    Samstag, ab 08:00 Uhr
    Abbau:

    Sonntag, 13. Oktober 2024 bis 20:30 Uhr.

    Ein Abbau während der Veranstaltung ist im Interesse aller Aussteller und Besucher nicht zulässig.

  4. Zahlungsbedingungen:
    Beanstandungen der Rechnung können nur innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung geltend gemacht werden. Der Rechnungsbetrag ist ohne jegliche Abzüge und unter Angabe der jeweiligen Rechnungsnummer in EURO innerhalb 14 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Standmiete ist auch zur Zahlung fällig, wenn der Aussteller aus Gründen, die er nicht selbst zu vertreten hat, an einer Nutzung der zur Verfügung gestellten und berechneten Fläche gehindert sein sollte oder nicht erscheint. Bei rechtzeitiger Absage durch den Aussteller wird der Veranstalter bemüht sein den Stand neu zu vermieten.

  5. Platzzuteilung:
    Die Annahme der Anmeldung und Verteilung der Stände erfolgt in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen (zeitlich). Geäußerte Platzwünsche werden nach Möglichkeit beachtet, es besteht aber kein grundsätzlicher Anspruch auf einen bestimmten Standplatz. Änderung, Tausch, teilweise oder vollständige Überlassung des Standes an Dritte ist ohne Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet.

    Preise für Tische:
    Tische können für den Stand gegen eine Gebühr von EUR 6,00 pro Stück ausgeliehen werden.

  6. Haftung:

    6.1 Aussteller
    Der Aussteller ist für die Versicherung aller seiner Geräte, Artikel etc. selbst verantwortlich und haftet für Schäden die er und/oder seine Erfüllungshilfen verursachen. Wenn mehrere Aussteller gemeinsam einen Stand mieten, haften alle gesamtschuldnerisch.

    6.2 Veranstalter: Der Veranstalter haftet lediglich für nachweislich von ihm oder seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Weitere Schadensersatzansprüche jedweder Art sind ausgeschlossen.

  7. Ausstellerausweis:
    Der Aussteller erhält unentgeltlich für sich und seine Beschäftigten eine begrenzte Anzahl von Ausstelleraus- weisen (farbige Armbänder). Diese berechtigen zum Betreten des Ausstellungsgeländes und der -halle sowie dem Zutritt zum VIP-Bereich. Die Bänder sind nicht auf Dritte übertragbar, und bei Verletzung des Arm- bandes (Siegel) erlischt dessen Gültigkeit.

  8. Fotografieren:
    Der Veranstalter ist berechtigt Aufnahmen während der Veranstaltung von den Arbeiten, den Ständen und ausgestellten Gegenständen zu machen und ggf. für Werbung und/oder die Presse zu verwenden. Einwände dagegen können nicht erhoben werden.

  9. Bewachung:
    Die Messehalle wird durch den Veranstalter oder durch ihn beauftragte Dritte ohne Haftung für Beschädigung oder Verlust von Gegenständen durchgeführt. Die Standbewachung während des Auf- und Abbaus bzw. während der Veranstaltung ist Sache des Ausstellers. Während der Nacht sind wertvolle und ggf. leicht zu entwendende Gegenstände unter Verschluss zu nehmen.

  10. Hausrecht:
    Das Hausrecht auf dem gesamten Gelände und im Gebäude hat der Veranstalter während der gesamten Dauer der Veranstaltung.

  11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
    Sonstige Nebenabreden bestehen nicht. Zusätzliche, nach dem Vertrag getroffene Nebenabreden bedürfen, wie in den „allgemeinen Teilnahmebedingungen“ schon erwähnt, der Schriftform. Sollte eine Bestimmung ungültig sein, werden die anderen Bestimmungen davon nicht betroffen.

  12. Hygiene
    Ein Ausdruck der Hygienevorschriften sind vom Teilnehmer zu der Veranstaltung mitzubringen und müssen unbedingt beachtet werden.
    WICHTIG: Es ist strikt untersagt, auf Bänken, Tischen, Stühlen Tattowier- oder Piercing-Arbeiten ohne entsprechende Hygiene-Abdeckung durchzuführen.

  13. Sonstiges:
    - Speisen und Getränke dürfen nicht verkauft werden.
    - Offenes Feuer in der Halle ist verboten.
    - Flucht- und Zugangswege dürfen nicht zugestellt werden.
    - Es ist darauf zu achten, dass der Hallenboden nicht verunreinigt wird. Für grobe Verschmutzungsschäden kann der Standanmieter zur Rechenschaft gezogen werden.
    - Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu bringen.
    - Für Sach- und Körperschäden übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
    - Für eine der Gesetzgebung entsprechende Preisauszeichnung ist zu sorgen.
    - Plakatierungen und sonstige Befestigungen an den Hallenwänden sind untersagt.
    - Werbung ist nur nach vorheriger Genehmigung durch den Veranstalter zulässig.
    - Stromanschluss 220V pro Stand ist vorhanden. Verteiler werden nicht gestellt.
    - Für Piercingarbeiten beträgt der Mindestpreis EUR 20,00 (ohne Schmuck).
    - Für Tätowierungen beträgt der Mindestpreis EUR 40,00.
    - Während der Veranstaltung ist das Rauchen in der Halle strengstens untersagt, es gibt jedoch durch separate Schilder ausgewiesene Raucherzonen.
    - Dem Ordnungspersonal ist Folge zu leisten
    - Parkplatz vorhanden für Tattoo-/Piercing Künstler sowie Aussteller hinter der Bärenhalle / Sportplatz
Adresse
Tattoo Convention Bayreuth
Phone: +49 9285 9658 589
Mobil: +49 151 5488 0109 www.tattoo-convention-bayreuth.info
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